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Alle Oberthemen / Jura / Zivilrecht / ZR
356
Aufwendungsersatz berechtigte GoA
§ 683,670

1) Geschäftsbesorgung
- jede Tätigkeit dir für einen anderen erledigt werden kann
+ rechtsgeschäftliches Handeln & Realakte
- ähnliche Definition wie 662

2) fremdes Geschäft
- obj/subj/auch

3) Fremdgeschäftsführungswille
- Bewusstsein + FGW ieS

4) berechtigte GoA
im Interesse & Willen d GH
- mutmaßlicher/tatsächlicher
- Ersetzung d 679 in den 683 S. 2 Fällen
- Ansonsten nur nach 684 -> 812 f
- Bei Genehmigung GH wieder 683

5) Erforderliche Aufwendungen
- Umfang = 670 Aufwendungen + risikotypische Schäden
- Anwendung von 254 analog bei Doppelinteresse
Tags: GoA
Quelle:
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Karteninfo:
Autor: Moon84
Oberthema: Jura
Thema: Zivilrecht
Veröffentlicht: 14.05.2010

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