CoboCards App FAQ & Wünsche Feedback
Sprache: Deutsch Sprache
Kostenlos registrieren  Login

Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!

Alle Oberthemen / Jura / Baurecht / Nds. Baurecht
41
Baurecht: Rechtsschutz

Welche drittschützende Normen gibt es im Bauplanungsrecht?
I. § 30 BauGB ivm Festsetzung im B - Plan: BVerG früher: Drittschutz muss expliziet im B - Plan genannt sein, da Wille des Erlassorgans eintscheident ist. HM heute: Drittschutz aus §§ 2 -15 BauNVO bei Gebietsfestsetzungen, da einerseits das Baurecht beschränkt, anderseits vor Anlagen anderer geschützt wird. (S) Bau- und bodenrechtliche Schicksaalsgemeinschaft; Schutz vor GebietsverfremdungBei anderen Festsetzungen abgrenzen nach Art der Nutzung (Drittschutz) oder Maß (Belange der Planung). Ausnahme: Verträgliche Nutzung.
II. § 30 BauGB iVm dem Gebot zur Rücksichtnahmen: Grds objektives Recht, da unbestimmter Personenkreis. Aber drittschützend, wenn Person qualifiziert (schwere des Eingriffs/ Schwelle des § 15 I BauNVO) und indivdualisierbar betroffen ist. Das Recht muss sich aber aus einer Norm ergeben.
III. § 31 I BauGB: (+), wenn Ausnahme von festgelegten Drittschutz abweicht; § 31 II BauGB iVm Rücksichtnahmen: "nachbar Interessen"; § 34 I BauGB iVm Rücksichtnahme: "einfügt"; § 34 II iVm BauNVO als Planersatz; § 35 BauGB: Für Eigentümer privilegierter Vorhaben (Gebietscharakter muss erhalten bleiben); § 35 III BauGB iVm Rücksichtnahmen: "Öff Belange"
Tags: Öffentlliches Recht/Baurecht/Rechtsschutz
Quelle:
Neuer Kommentar
Karteninfo:
Autor: Bötel
Oberthema: Jura
Thema: Baurecht
Veröffentlicht: 24.03.2010

Abbrechen
E-Mail

Passwort

Login    

Passwort vergessen?
Deutsch  English