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Teilnehmende Beobachtung
Unter einer "teilnehmenden Beobachtung" versteht man die geplante Wahrnehmung des Verhaltens von Personen in ihrer natürlichen Umgebung durch einen Wissenschaftler, der selbst an der Interaktion innerhalb der Gruppen teilnimmt und von dieser als Bestandteil angesehen wird.

Contra: Die bei der "teilnehmenden Beobachtung" gewonnen Erkenntnisse beterefffen jedoch immer nur eine bestimmte Gruppe und ihre Mitglieder und sind deshalb noch weniger verallgemeinerungsfähig als die beim Experiment gewonnenen Resultate.
Zudem macht sich der Wissenschaftler in dreifacher Hinsicht schuldig: einmal gegenüber dem Opfer (dem er nicht beisteht), zum zweiten gegenüber seinem Beobachtungsobjekt, dem er möglicherweise einige Jahre Gefängnis hätte ersparen können, und zum dritten sich selbst gegenüber, was seine strafrechtliche Verantwortung betrifft.
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Autor: JuraStudi
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht
Veröffentlicht: 03.03.2010

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