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Alle Oberthemen / Jura / Privatrecht / PrivatR Gesetzliche Schuldverhältnisse
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Welchen Hauptzweck verfolgt das Deliktsrecht? Was unterscheidet die deiktischen von den vertraglichen Schadensersatzansprüchen?
In erster Linie hat jeder seinen erlittenen Schaden als Ausfluss des allgemeinen Lebensrisikos selbst zu tragen (casum sentit dominus). Ist jedoch eine andere Person für dien Eintritt des Schadens verantwortlich, sind SchE-Ansprüche in Betracht zu ziehen.

DiliktsR verfolgt den Grundsatz "Niemand darf einem anderen einen Schaden zufügen" (neminem leadere). Mit DeliktsR werden alle Schäden ausgeglichen, die durch widerrechtliche Eingriffe in geschützte Rechtskreise von Personen entstehen.

≠ allgemeine SchE-Normen. Zwischen Geschädigtem und Schädiger gibt es gerade keine bereits bestehende schuldrechtliche Sonderbeziehung, sondern es entsteht erst durch den Eingriff ein gesetzliches Schuldverhältnis.
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Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Privatrecht
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010

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