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Alle Oberthemen / Eisenbahnbetrieb / EiB / Definitionen
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Wie ist ein planmäßiger Halt definiert?
Ein planmäßiger Halt kann 

       -   als Fahrplanhalt im Fahrplan bzw. in einer Fahrplananordnung angeordnet sein oder 

       -   als zusätzlicher Halt angeordnet werden. Diese Anordnung darf das Eisenbahn-Verkehrsunternehmen erteilen.
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Karteninfo:
Autor: FelixW
Oberthema: Eisenbahnbetrieb
Thema: EiB
Veröffentlicht: 26.02.2012

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