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"Wichtiges Glied" gem. § 226 I Nr. 2 StGB

- umstritten ist, was ein Glied im Sinne der Vorschrift darstellt:
    - h.M.: ein Glied ist jedes nach außen hin in Erscheinung tretende Körperteil, das eine in sich abgeschlossene Existenz mit besonderer Funktion im Gesamtorganismus hat und mit dem Körper durch ein Gelenk verbunden ist (Wortlaut, Systematik: innere Organe sind in Nr. 1 abschließend aufgezählt, Geschichte: Nr. 2 soll den Tatbestand der Verstümmelung ersetzen, die bei inneren Organen nicht möglich ist)
    - a.A.: Einbeziehung bestimmter Organe im Anbetracht der Wichtigkeit für den Gesamtorganismus und des Schutzzwecks der Norm, Verzicht auf die Gelenkverbindung (bei Nase, Ohren etc. jedoch von Nr. 3, Entstellung, erfasst)

- umstritten ist, wie die Wichtigkeit des Gliedes zu beurteilen ist: nach einer Ansicht müssen alle persönlichen Umstände berücksichtigt werden; nach dem BGH müssen nur körperliche Besonderheiten des Verletzten berücksichtigt werden
Tags: wichtiges Glied
Quelle: juriq
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Karteninfo:
Autor: champarova
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht AT
Schule / Uni: FU
Ort: Berlin
Veröffentlicht: 02.04.2010

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