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Halten (§12 (1) StVO)
Halten ist jede gewollte Fahrunterbrechung, die nicht durch die Verkehrslage oder eine andere Anordnung veranlasst ist.
Tags:
Quelle: VS Skript
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Karteninfo:
Autor: Cini
Oberthema: Jura
Thema: Verkehrsrecht
Veröffentlicht: 06.05.2010

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