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Was unterscheidet den Handelsvertreter vom Kommissionär? Was haben beide Vertriebsformen gemeinsam?
Gemeinsamkeiten: Es sind beide Absatzhelfer, da sie keine Eigentumsrechte an der Ware besitzen. Beide verkaufen Produkte, deren Eigentümer sie nicht sind. Beide können für Forderungsausfälle haften. Beide haben Anspruch auf die Delkredereprovision. Kommissionäre und Handelsvertreter verkaufen auf fremde Rechnung.

Unterschiede: Kommissionär verkauft Ware im eigenen Namen, der Handelsvertreter im fremden Namen. Der Kommissionär kann auch Konkurrenzprodukte verkaufen, er ist nicht so stark an ein Unternehmen gebunden wie der Handelsvertreter, der einem Wettbewerbsverbot unterliegt. Der Kommissionär ist in seinem kaufmännischen Handeln selbstständiger. Kommissionär, Kaufvertrag zwischen ihm und dem Käufer; Handelsvertreter, Kaufvertrag zwischen dem vertretenen Unternehmen und dem Käufer.
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Karteninfo:
Autor: dieHeeli
Oberthema: Absatzwirtschaft
Thema: Absatzwirtschaft
Ort: Unterlüß
Veröffentlicht: 18.05.2015

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