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Alle Oberthemen / Jura / Zivilrecht / ZR
215
Aufrechnung
387

Aufrechnungslage
- Gegenseitigkeit; 387; 406
- Gleichartigkeit; 387
+ gegen Herausgabeansprüche und Ansprüche aus Treuhandverhältnissen (konkludentes Aufrechnungsverbot) nicht aufrechenbar
- Fälligkeit des aufzurechnenden Anspruchs
- Erfüllbarkeit des aufrechnenden Anspruchs

Aufrechnungserklärung
- 388 - empfangsbedürftige WE
- prozessuale Eventualaufrechnung ist keine Bedigung gem 388; zulässige innerprozessuale Handlung

Verjährung der Aufrechnung gem. § 215
- Aufrechnung verjährt soweit der aufrechenbare Anspruch zum erstmöglichen Zeitpunkt der Aufrechnung bereits verjährt ist
Tags: Schuldrecht
Quelle:
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Karteninfo:
Autor: Moon84
Oberthema: Jura
Thema: Zivilrecht
Veröffentlicht: 14.05.2010

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