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Alle Oberthemen / Jura / Strafrecht / StR
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gemeinsamer Tatentschluss/-Plan iSd 25 II
gewolltes und bewusstes Zusamenwirken

subj Theorie
Täter muss die vollendete Tat als eigene (zusammen mit anderen) gewollt haben

Tatherrschaftslehre
Tatherrschaftsbewusstsein, Verbundenheit durch gemeinsamen Tatentschuss, Übernahme von wesentl Teilaufgabe, Mittragen d Verantwortung f die Gesamttat

Rspr subj Theorie anhand obj Merkmale = TH-Lehre

Zeitpunkt d Tatplans/-entschluss grdsl vor Tat
P Entschluss entsteht während der tat; neuer Täter kommt hinzu;
- grdsl mgl aber Zurechnung von abgeschlossenem Beiträgen zum Neu-Täter?
- hM: Zurechnung v Tatbeitragen mgl wenn Billigung + Kenntnis vorliegen aber keine Zurechnung v abgeschlossenem TB inkl Quali
- MM: Zurechnung (-) Billigung + Kenntnis begründet keine Verantwortung f d strafR Handeln in d Vergangenheit
Tags: Mittäterschaft, Theorien
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Autor: Moon84
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht
Veröffentlicht: 14.05.2010

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