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Alle Oberthemen / Usul al Fiqh / Teil 2 & 3 / Usul al Fiqh 2&3
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4.) Was ist mit „der Absicht (arab. nijja) in Bezug auf gottesdienstliche Handlungen gemeint“?
1. Die Tat muss absichtlich von einer Gewohnheit abgesetzt sein. Z.B. kann man in der Moschee zum Ausruhen sitzen, wobei das Ausruhen eine gewöhnliche, alltägliche Tat ist. Wenn man sich hingegen in der Moschee mit der Absicht des i'tikaf aufhält, so ist mit dem Aufenthalt in der Moschee eine gottesdienstliche Handlung entstanden, die vor Allah zählt.

2. Die Absichten unterscheiden zw. den versch. Graden des Gottesdienstes-einer Pflichttat oder einer freiwilligen . Z.B. kann man 2 rak'a beten mit der Absicht, das morgendliche Pflichtgebet zu verrichten, man kann aber auch 2 rak'a freiwilliges Gebet vollziehen. Das, was die beiden Taten unterscheidet, ist lediglich die innere Absicht des Betenden.
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Karteninfo:
Autor: CoboCards-User
Oberthema: Usul al Fiqh
Thema: Teil 2 & 3
Schule / Uni: Dafk
Veröffentlicht: 21.08.2017

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