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Wie wird ein VA bekannt gegeben?
Schriftlicher VA kann, sofern gesetzlich nicht die Zustellung bestimmt ist, per einfachem Brief bekannt gegeben werden.

Ist die Zustellung vorgeschrieben (z.B. Art. 10 BayBG), so kann dies nach dem VwZVG durch einen Postdienstleister oder die Behörde selbst geschehen.
Zustellungsarten: Postzustellungsurkunde, über Post mittels Einschreiben, durch Behörde gegen Empfangsbekenntnis.

VA kann auch mündlich oder öffentlich sowie auf andere Weise bekannt gegeben werden.
Tags: Verwaltungsakt
Quelle: Gesetz
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Autor: CoboCards-User
Oberthema: Jura
Thema: Verwaltungsrecht/Verwaltungsprozessrecht Bayern
Veröffentlicht: 19.10.2013

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