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Alle Oberthemen / Recht / Definitionen / VL - Definitionen
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Seitenstreifen
ist der unmittelbar neben der Fahrbahn liegende Teil der Straße. Er kann befestigt oder unbefestigt sein (VwV-StVO zu § 2 Abs. 4). Er ist häufig durch Z 295 gekennzeichnet. (NICHT TEIL DER FAHRBAHN!)
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Karteninfo:
Autor: M. Grundau
Oberthema: Recht
Thema: Definitionen
Veröffentlicht: 26.09.2011

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