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12. Inwieweit war das BGB lediglich im Ergebnis neutral, kümmerte sich mithin nicht darum, ob die geschlossenen Verträge "gerecht" waren?
-nicht klausurrelevant-
Es gab keine Inhaltskontrolle. Unangemessene Belastungen oder nachträgliche Änderungen der Gegebenheiten waren irrelevant, denn Verträge waren gesetzlich einzuhalten.
Das BGB konzentrierte sich auf dispositive Verfahrensregeln, innerhalb derer sich der eigenverantwortliche Bürger selbst      zurecht finden musste.
Tags: Fragen Kapitel 3 BGB
Quelle:
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Autor: Corinna
Oberthema: Wirtschaftsrecht
Thema: Einführung in das Wirtschaftsrecht
Veröffentlicht: 13.04.2010

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