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Alle Oberthemen / Jura / alle Lerngebiete / Jura
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In welcher Vorschrift ist der Begriff der Fraktion definiert und wie lautet die Definition?
In § 10 Abs. 1 Satz 1 GOBT. Hiernach sind Fraktionen "Vereinigungen von mindestens 5 v.H. der Mitglieder des Bundestages, die derselben Partei oder solchen Parteien angehören, die aufgrund gleichgerichteter politischer Ziele in keinem Land miteinander im Wettbewerb stehen".
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Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010

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