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Bedingung und Befristung eines Rechtsgeschäfts (§§ 158 - 163)
Eine Bedingung ist eine durch Vereinbarung in ein Rechtsgeschäft eingefügte Bestimmung, welche die Wirkungen des Geschäfts vom Eintritt eines zukünftigen ungewissen Ereignisses abhängig macht.

Eine Befristung ist eine durch Vereinbarung in ein Rechtsgeschäft eingefügte Bestimmung, welche die Wirkungen des Geschäfts vom Eintritt eines zukünftigen gewissen Ereignisses abhängig macht.

Sollen die Wirkungen des Rechtsgeschäfts mit Eintritt des Ereignisses eintreten, so handelt es sich um einer aufschiebende Bedingung/Befristung.

Sollen die Wirkungen des Rechtsgeschäfts mit Eintritt des Ereignisses entfallen, so handelt es sich um einer auflösende Bedingung/Befristung.
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Karteninfo:
Autor: ChrissiLLB
Oberthema: Jura
Thema: BGB
Schule / Uni: FernUniversität Hagen
Ort: Hagen
Veröffentlicht: 12.09.2010

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