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Alle Oberthemen / Jura / Strafrecht BT / StrafR Vermögensdelikte
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Voraussetzungen Dreieckserpressung i.S.v. § 253 StGB
Voraussetzung: Verfügender und Geschädigter personenverschieden

BGH: Näheverhältnis (obwohl keine Verfügung notwendig ist), liegt vor, wenn ein Dritter genötigt wird, der grundsätzlich (auch ohne die Nötigung) spätestens im Tatzeitpunkt zum Schutz des Vermögens bereit ist

TdLiteratur: Faktisches Näheverhältnis im Sinne einer Obhutsstellung, der Verfügende muss dem Vermögen näher stehen als ein beliebiger Dritter

TdLiteratur: grundsätzlich (also bei Abwesenheit von Zwang) Befugnis zur Verfügung
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Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht BT
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 11.02.2010

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