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Alle Oberthemen / Jura / Öffentliches Recht / ÖR
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Vorgehen bei Versagung d Einvernehmens
VK auf Einvernehmen (-)
+ Einvernehmen ist BehInternum =/ VA

VK muss auf Baugenehmigung gerichtet sein gegen Baubehörde
- VG ersetzt d Einvernehmen soweit Verweigerung rechtswidrig war
- Baubehörde kann auch ersetzen wenn HBO freistellt
+ Baubehörde hat Pflicht zu ersetzen soweit V'ssen (+) -> bei Pflichtverletzung -> § 839 BGB
Tags: Baurecht, Verwaltungsprozessrecht
Quelle:
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Karteninfo:
Autor: Moon84
Oberthema: Jura
Thema: Öffentliches Recht
Veröffentlicht: 14.05.2010

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