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Alle Oberthemen / Jura / Verwaltungsrecht/Verwaltungsprozessrecht Bayern / Verwaltungs-/Verwaltungsprozessrecht
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Was versteht man unter dem Grundsatz "Gesetzmäßigkeit der Verwaltung"?
Tragender Grundsatz des Rechtsstaats.
Der Grundsatz bedeutet, dass die Verwaltung an die gesamte Rechtsordnung gebunden ist, also an geschriebene und ungeschriebene Normen, Verfassungen, Gesetze und untergesetzliche Normen wie Satzungen und Verordnungen.

Unterscheidung nach Vorrang des Gesetzes und Vorbehalt des Gesetzes.

Vorbehalt des Gesetzes ➡ kein Handeln ohne gesetzliche Grundlage / Befugnisnorm

Vorrang des Gesetzes ➡ kein Handeln gegen das Gesetz, also kein Verstoß gegen Normen
Tags: Gesetzmässigkeit der Verwaltung
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Autor: CoboCards-User
Oberthema: Jura
Thema: Verwaltungsrecht/Verwaltungsprozessrecht Bayern
Veröffentlicht: 19.10.2013

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