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29. Für welche Schulen ist der Bund, für welche das Land Schulerhalter? Wer trägt die Kosten der Schulerhaltung?
Schulerhalter ist immer die Gebietskörperschaft (Bund, Land, Gemeinde) die laut Kompetenzverteilung zuständig ist.

Land:
allgemein bildende und berufsbildende Pflichtschulen (VS, HS, PTS, SS und BS)

Bund: weiterführende Schulen (AHS, BMHS, BAKIP, BASOP, Praxisschulen)

Lehrergehälter:
Pflichtschulen bezahlt zuerst das Land, dann 100 % Bund Refundierung, Berufsschulen nur 50 % Refundierung.

Tags: Jugendrecht, Schul- und Jugendrecht, Schulrecht, Wohlkinger
Quelle:
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Karteninfo:
Autor: dstockinger
Oberthema: Rechtskunde
Thema: Dienstprüfungskurs
Schule / Uni: Schulpsychologie Österreich
Ort: W
Veröffentlicht: 10.09.2009

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