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Alle Oberthemen / Rechtskunde / Dienstprüfungskurs / Recht
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Müssen Sie als SchulpsychologIn aussagen, wenn Sie im Rahmen eines Strafprozesses als Zeugin geladen werden?
Ladung muss jedenfalls Folge geleistet werden (sonst Ordnungsstrafe, Zwangsvorführung).
Bei behördlichem Interesse an Verschwiegenheit: Zeugnisverbot (Dienstrecht: Amtsverschwiegenheit), wenn nicht von Dienststelle entbunden.
Bei Entbindung durch Klienten: Entschlagungsrecht für Psychologen, deren Hilfskräfte und Ausbildungskandidaten (nur im Strafprozess! Psychologe entscheidet nach Güterabwägung, ob er aussagt oder nicht: Verschwiegenheit vs. Freiheitsentzug bzw. strafrechtliche Verurteilung?). Nicht nur Geheimnisse, sondern alles was als Psychologe bekannt geworden ist.

Teilentbindung oder Entbindung durch das Gericht gibt es nicht!
Tags: Lanske
Quelle:
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Karteninfo:
Autor: dstockinger
Oberthema: Rechtskunde
Thema: Dienstprüfungskurs
Schule / Uni: Schulpsychologie Österreich
Ort: W
Veröffentlicht: 10.09.2009

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