CoboCards App FAQ & Wünsche Feedback
Sprache: Deutsch Sprache
Kostenlos registrieren  Login

Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!

Alle Oberthemen / Rechtskunde / Dienstprüfungskurs / Recht
81
48. Wann ist eine Schülerin bzw. ein Schüler aus einer Schule auszuschließen?
Nur aus schwerwiegenden Gründen:
Schüler verletzt Pflichten schwerwiegend, Erziehungsmittel erfolglos, Schüler ist Gefahr für körperliche Sicherheit, Sittlichkeit oder Eigentum anderer Personen.

Noch triftigere Gründe in allgemein bildenden Pflichtschulen:
Nur wenn Verhalten eine dauernde Gefährdung darstellt!

Ablauf:
1. Schulkonferenz stellt Antrag an die Schulbehörde I. Instanz,
2. Schüler und Erziehungsberechtigten ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben
3. Schulbehörde I. Instanz verfügt Ausschluss (für betreffende Schule oder auch Schulen im Umkreis): Sprengelfremder Schulbesuch ist dann ohne Zustimmung der Schulleiter möglich.

Bei "Gefahr im Verzug" (dringendes Handeln ist nötig): Schulbehörde I. Instanz kann max. 4 Wochen vom Unterricht suspendieren. Schüler darf sich über Lehrstoff informieren (Rechtsmittel: Berufung).
Tags: Jugendrecht, Schul- und Jugendrecht, Schulrecht, Wohlkinger
Quelle:
Neuer Kommentar
Karteninfo:
Autor: dstockinger
Oberthema: Rechtskunde
Thema: Dienstprüfungskurs
Schule / Uni: Schulpsychologie Österreich
Ort: W
Veröffentlicht: 10.09.2009

Abbrechen
E-Mail

Passwort

Login    

Passwort vergessen?
Deutsch  English