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Alle Oberthemen / Jura / Öffentliches Recht / ÖR
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Klagefrist (VwGO)
generell 1 Monat nach Widerspruch oder 1 Monat nach VA Bekanntgabe (74 I 1 VwGO)

Frist ist nach Ort des Gerichts zu bestimmen

fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung führt gem. § 58 II VwGO zur Jahresfrist oder nach Kenntnis
Tags: Verwaltungsprozessrecht
Quelle:
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Karteninfo:
Autor: Moon84
Oberthema: Jura
Thema: Öffentliches Recht
Veröffentlicht: 14.05.2010

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