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Alle Oberthemen / Rechtskunde / Dienstprüfungskurs / Recht
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3. Was bewirkt das Öffentlichkeitsrecht bei Privatschulen mit gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung und bei Statutschulen?
Beide (mit und ohne [=Statutschulen] Schulartbezeichnung):
* Feststellungsprüfungen entfallen,
* dürfen Subventionen empfangen,
* Schüler haben Anspruch auf soziale Maßnahmen (Schülerbeihilfe, Freifahrt, Schulbücher, Unfallversicherung).

Nur bei gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung:
* dürfen Zeugnisse ausstellen - haben die selben Rechtswirkungen wie von öffentlichen Schulen (Universitätszugang,...),
* dürfen Praxisschulen sein
Tags: Jugendrecht, Schul- und Jugendrecht, Schulrecht, Wohlkinger
Quelle:
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Karteninfo:
Autor: dstockinger
Oberthema: Rechtskunde
Thema: Dienstprüfungskurs
Schule / Uni: Schulpsychologie Österreich
Ort: W
Veröffentlicht: 10.09.2009

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