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Alle Oberthemen / Eisenbahbetrieb / EiB / Modul 03xx - Züge fahren - Regelfall
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Was muss der Zugführer oder Zugschaffner feststellen, nachdem die Türen geschlossen wurden?
Als Zugführer oder als Zugschaffner müssen Sie feststellen, dass die Außentüren geschlossen und keine Personen oder Gegenstände eingeklemmt sind. 

Als Zugschaffner müssen Sie dies dem Zugführer melden. Dazu müssen Sie die orangefarbene  Zugbegleiter-Meldescheibe,  bei  Dunkelheit  eine  weißleuchtende Handleuchte heben.

Wenn  es  in  der  Bedienungsanweisung  des  Triebfahrzeugs  oder  des  Steuerwagens  zugelassen  ist,  brauchen  Sie  bei  wirksamer  Überwachungseinrichtung  im
Führerraum nicht festzustellen, dass die Außentüren geschlossen und keine Personen oder Gegenstände eingeklemmt sind.
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Karteninfo:
Autor: FelixW
Oberthema: Eisenbahbetrieb
Thema: EiB
Veröffentlicht: 26.02.2012

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