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Probleme und Störungen des KV - Beim Abschluss
Wurzelmangel (Dissens – keine übereinstimmende Willenserklärung, mangelnde Geschäftsfähigkeit, Gesetzes- oder Sittenwidrigkeit)

Rücktritt vom Vertrag (nur möglich wenn Vertragspartner zustimmt, oder im KV vereinbart wurde, bei arglistiger Täuschung durch Vertragspartner)
Rücktrittsrecht bei Haustürgeschäften und im Fernabsatz innerhalb best. Frist.
bei Haustürgeschäft: solange bis Vertrag ausgehändigt wird, ab dann 7 Tage; bei der Bestellung muss Kunde über das Rücktrittsrecht informiert werden, ansonsten ist das Rücktrittsrecht unbefristet
im Fernabsatz: binnen 7 Tagen ab Erhalt der Ware, wenn keine schriftliche Erklärung über Rücktrittsrecht, dann ist die Frist auf Rücktritt auf 3 Monate verlängert, Kosten für die Rücksendung muss der Kunde nur dann tragen, wenn es vereinbart wurde
Tags: Kaufvertrag
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Autor: marlene
Oberthema: BWL
Thema: Recht
Veröffentlicht: 03.03.2010

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