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Können auch Parteien, die an Wahlen teilnehmen, Wahlfehler begehen?
Ja, Wahlfehler sind nicht auf (staatliche) Wahlorgane beschränkt, sondern können grundsätzlich von allen an der Vorbereitung und Durchführung der Wahl Beteiligten begangen werden. Allerdings führt der Grundsatz der Proportionalität dazu, dass durch Parteien begangene Wahlfehler im allgemeinen nicht zur Ungültigkeit einer Wahl führen können (unter Umständen aber zum Mandatsverlust). Dieser Grundsatz ist schon deshalb einleuchtend, weil Parteien es andernfalls in der Hand hätten, ein unliebsames Wahlergebnis durch Aufdeckung eigener Fehler zu beseitigen.
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Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010

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