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Der Weg der Landesgetzgebung
Gesetztesantrag durch Abgeordnete, min. 3 Mitglieder des Landtages, durch die Landesregierung, Volksbegehren

Gesetzesantrag wird dem zuständigen Landtagsausschuss zugewiesen

Es kommt zu einer General-Spezialdebatte, das Ergebnis wird an das Bundeskanzleramt übermittelt.

Bundesregierung hat 3 Möglichkeiten (Einspruch, Zustimmung, Untätigkeit)

Der Landtagspräsident berurkundet

Gegenzeichnung durch Landeshauptmann

kundgemacht im Landesgesetzblatt
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Autor: d4n137
Oberthema: Politik
Thema: Verfassung
Veröffentlicht: 03.05.2010

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