CoboCards App FAQ & Wünsche Feedback
Sprache: Deutsch Sprache
Kostenlos registrieren  Login

Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!

Alle Oberthemen / Jura / Strafrecht AT / Strafrecht AT
20
Eigenverantwortliche Gefährdung/Fremdgefährdung (obj. Zurechnung)

- "Schuldllösung"- §§ 3 JGG, 19, 20, 35 StGB analog- Grenze des Einstehens für eigenes Verhalten (Umfasst nicht die Fälle von Täuschung, Drohung etc.)

- "Einwilligungslösung"- Anforderungen an die Verfügung über das eigene Leben können nicht geringer sein, als bei einer Verfügung über die körperliche Integrität

- BGH: keine Eigenverantwortlichkeit ab dem Zeitpunkt, in dem der Suizident handlungsunfähig wird => der Garant hat dann die Tatherrschaft und macht sich wegen Tötung auf Verlangen durch Unterlassen strafbar (vgl. "Giselafall"- nach dem BGH liegt keine straflose Beihilfe zum Selbstmord vor, wenn der Tod durch einen anderen veranlasst wird, der die Tat beherrschert. Daher ist also auch eine Garantenstellung aus Ingerenz möglich)
- Lit.: die freiverantwortliche Willensentscheidung wirkt auch im Zustand der Bewusstlosigkeit fort (Vermeidung von Wertungswidersprüchen)

- bei sog. Handlungspflichten geht man davon aus, dass eine eigenverantwortliche Selbstgefährdung dann nicht angenommen werden kann, wenn die Rettungshandlung nicht von vorneherein sinnlos oder mit offenkundig unverhältnismäßigen Risiken verbunden ist (Feuerwehreinsatz)
Tags: eigenverantwortliche Gefährdung
Quelle: juriq
Neuer Kommentar
Karteninfo:
Autor: champarova
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht AT
Schule / Uni: FU
Ort: Berlin
Veröffentlicht: 02.04.2010

Abbrechen
E-Mail

Passwort

Login    

Passwort vergessen?
Deutsch  English