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Wessen Zustimmung benötigen sie, um rechtlich zulässig ein schulpsychologisches Gutachten oder eine längerfristige/formelle Beratung mit Minderjährigen durchführen zu können?
Unter 14 Jahren: "unmündig" = geschäftsunfähig! (außer: kleine Geschäfte des täglichen Lebens).
* Sprechtag: Besuch des Schulpsychologen ist o.k.
* weitere Betreuung (wenn Prozesscharakter entsteht - mehrmaliges Kommen,...): Zustimmung der Erziehungsberechtigten nötig!

>14 bis <18 Jahre: "mündige Minderjährige" (Teilgeschäftsfähigkeit)
* Vertragsfähigkeit gegeben?
* Einsichts- und Urteilsfähigkeit gegeben?
* Geschäfte o.k., wenn keine finanziellen Probleme entstehen (z.B. gut verdienender Lehrling,...)

ab 18 Jahre: selbst verantwortlich.
Tags: Lanske
Quelle:
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Karteninfo:
Autor: dstockinger
Oberthema: Rechtskunde
Thema: Dienstprüfungskurs
Schule / Uni: Schulpsychologie Österreich
Ort: W
Veröffentlicht: 10.09.2009

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