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Alle Oberthemen / Jura / Abschlussverfügung / 4. Einstellung des Verfahrens, Klage und Klageerzwingung
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In dubio pro reo Stufenverhältnis
Der Grundsatz »in dubio pro reo« kommt auch dann zur Anwendung, wenn die mehreren möglichen Verhaltensweisen zueinander in einem Stufenverhältnis (Mehr oder Weniger) stehen. Eine Verurteilung kann nur nach dem milderen Gesetz erfolgen. Anerkannt ist ein solches Stufenverhältnis zwischen Vollendung und Versuch sowie zwischen qualifiziertem Tatbestand und Grundtatbestand. Umstritten ist dagegen, ob das erforderliche Stufenverhältnis auch dann gegeben ist, wenn sich die Tatbestände durch die verschiedene Intensität des Unrechtsgehalts unterscheiden. Von der Rechtsprechung wird ein derartiges normatives Stufenverhältnis anerkannt zwischen

  • Vorsatz und Fahrlässigkeit
  • Täterschaft und Teilnahme sowie
  • Anstiftung und Beihilfe.
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Karteninfo:
Autor: Charlemagne
Oberthema: Jura
Thema: Abschlussverfügung
Veröffentlicht: 16.04.2013

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