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Rechtsgunrldagen II
Rahmenlehrpläne
die von der KMK entwickelten Rahmenlehrpläne für den berufsbezogenen Teil des Berufsschulunterrichts enthalten die Lerninhalte und - ziele
- Abstimmungsverfahren
das von Bund und Ländern vereinbarte Verfahren zur Abstimmung von AO und Rahmenlehrplänen bezieht in einem mehrstufigen Prozess die beteiligten Gruppen in die gemeinsame Entwicklung ein

Eignungsvorschriften
- die Erlaubnis zum Einstellen und Ausbilden von Auszubildenden bindet das BBiG an die Eignung des Auszubildenden und der Ausbildungsstätte

§ 28 - 30 BBiG a) Berechtigung zum Ausbilden, b) Berechtigung zum Einstellen

- die fachliche Eignung liegt vor, wenn die Ausbildenden oder Ausbilder die für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte erforderlichen beruflchen sowie berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen.

- Ausbildungseignungsverordnung (AEVO)

Ausbildender stellt Auszubildenden ein und beaufragt den Ausbilder mit der Ausbildung.

§ 27 BBiG Eignung der Ausbildungsstätte
Vorhandensein der AO, Ausbildungsplänen, Art und Umfang der Betriebstätigkei, Einrichtung und Ausstattung, Zahlenverhältnisse
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Karteninfo:
Autor: CoboCards-User
Oberthema: Bildungswissenschaften
Thema: Fachbegriffe aus 33040
Schule / Uni: FernUniversität in Hagen
Ort: Hagen
Veröffentlicht: 07.06.2013

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