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Alle Oberthemen / Medienwirtschaft / Medienrecht / Medienrecht
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Was bedeutet das Ehrverletzungsdelikt "Üble Nachrede"?
  • Tatsachenbehauptung
  • schlimme Äusserungen
  • Täter glaubt, dass es so ist
  • strafbar, wenn es rufschädigend ist
  • nicht strafbar, wenn es wirklich wahr ist
  • immer gegenüber Publikum


Bsp.: Herr Kessler, Sie sind ein Bordellgänger!
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Karteninfo:
Autor: Karin Zeller
Oberthema: Medienwirtschaft
Thema: Medienrecht
Schule / Uni: HTW Chur
Ort: 7000
Veröffentlicht: 30.01.2013

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