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Alle Oberthemen / Usul al Fiqh / Teil 2 & 3 / Usul al Fiqh 2&3
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3.) Welche Punkte muss man beim Ersuchen einer Fatwa (Rechtsauskunft) beachten?
1. Man fragt nur jemanden, von dem man mit großer Wahrscheinlichkeit annimmt, dass er entweder selber Idschtihad machen kann oder aber verantwortungsvoll und mit Verständnis das Wissen weitergibt, wie er es von anderen Gelehrten erhalten hat, die selbst Idschtihad machen.

2. Wenn man von jemandem sicher weiß, dass er in der Religion kein richtiges Wissen hat, dann darf man ihm nicht in religiösen Dingen einfach folgen, dh taqlid machen.

3. Es gibt einleuchtendes Argument, warum man nicht einmal den einen anerkannten Gelehrten fragt und in einer anderen Fragestellung einen anderen. Die Prophetengefährten haben manchmal den einen Gelehrten unter ihnen und das andere mal den anderen gefragt. D.h. man kann durchaus in einer Frage, in der man sich nicht ausreichend auskennt, um selber zu den Quellen zu gehen, z.B der malikitischen Rechtsschule folgen und in einer anderen Frage der schafiitischen.
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Karteninfo:
Autor: CoboCards-User
Oberthema: Usul al Fiqh
Thema: Teil 2 & 3
Schule / Uni: Dafk
Veröffentlicht: 21.08.2017

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