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Alle Oberthemen / Usul al Fiqh / Teil 2 & 3 / Usul al Fiqh 2&3
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2.) Welche Belege für die Gültigkeit dieses Grundprinzips kennst du?
u.a.
Allah hat gesagt: „Allah belastet niemanden über sein Vermögen.Ihm wird, was er verdient, und über ihn kommt, was er gesündigt.“Unser Herr, strafe uns nicht, wenn wir uns vergessen oder vergangen haben;unser Herr, lege uns nicht eine Verantwortung auf, wie Du sie denen auferlegtes, die vor uns waren. Unser Herr, bürde uns nicht auf, wozu wir nicht die Kraft haben.“ (2:286)

Allah sagt: „Allah möchte es euch leicht und nicht schwer machen.“ (2:185)

As-Sujuti sagt zu diesem Koranvers: „Dieser Koranvers ist die Grundlage für ein Grundprinzip bzgl. der isl. Pflichten und für ein Grundprinzip, von dem viele Detailangelegenheiten abgeleitet werden. Dieses Grundprinzip lautet: „Wenn eine Drangsal vorhanden ist, kommt eine Erleichterung (in den isl. Bestimmungen diesbezüglich)“

Dies ist eines von 5 Grundprinzipien, auf denen der Fiqh basiert. Von diesem Grundprinzip sind unzählige Prinzipien abgeleitet.“

Allah sagt: „Und  er hat euch in der Religion keine Drangsal (Bedrängnis) auferlegt.“ (22:78)

Muslim berichtet in  seinem Sahih Werk von Ibn Abbas r., dass der Prophet sas das Mittags- und Nachtmittagsgebet und das Abend- und das Nachtgebet zusammenlegt ohne im Krieg (wörtl. Angst) zu sein oder dass es regnete. Ibn Abbas wurde danach gefragt, was der Prophet sas damit beabsichtigte, worauf Ibn Abbas antwortete: „Er wollte die Bedrängnis von seiner Gemeinde nehmen.“
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Autor: CoboCards-User
Oberthema: Usul al Fiqh
Thema: Teil 2 & 3
Schule / Uni: Dafk
Veröffentlicht: 21.08.2017

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