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Baurecht: Bauleitpläne

In welche Stufen lässt sich die Bauleitplanung grob einteilen? Welcher systematische Wechsel hat im Rahmen des Abwägungsvorgangs aufgrund europäischer Einflüsse stattgefunden?

Nicht jeder Verstoß führt zur Rechtswidirgkeit eines Bebeauungsplans. Wie ist zu prüfen, ob ein Fehler beachtlich ist?
Stufen: 1) Ermittlung relevanter Belange; 2) Bewertung/ Gewicht der Belange; 3) Abwägung.
Wechsel von materiell - rechtlichen Abwägungsvorgang zu den verfahrensbezogenen Elementen des Ermittelns und Bewertens. Daher: Fehler der ersten beiden Stufen formell, der dritten Stufe materiell.

I. Fehler nach § 5 ff bzw 8 ff BauGB beachtlich nach § 214
1) Verfahrens- + Formfehler in Abs I Nr 1 - 4: Beachtelich, wenn keine Unbeachtlichkeitsregel greift
2) Verfahrens- + Formfehler, nicht in Abs I Nr 1 - 4: Unbeachtlich
3) Verfahrens- + Formfehler außerhalb des BauGB: Beachtlich
4) Entwicklungsfehler, Abs II: Unbeachtlich, wenn Nr 1 - 4
5) Abwägungsfehler, Abs III: Beachtlich, wenn offensichtlich und Einfluss auf Ergebnis
6) Verstoß gegen sonstige Vorschriften des BauGB: Immer beachtlich
II. Wenn Fehler grds beachtlich ist: § 215 I (wegen Zeitablaufs unbeachtlich geworden - wenn (+), dann § 215 unbeachtlich)
III. oder: § 214 IV (kann der Fehler behoben werden?)
Tags: Öffentlliches Recht/Baurecht/Bauleitpläne
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Karteninfo:
Autor: Bötel
Oberthema: Jura
Thema: Baurecht
Veröffentlicht: 24.03.2010

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