CoboCards App FAQ & Wünsche Feedback
Sprache: Deutsch Sprache
Kostenlos registrieren  Login

Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!

Alle Oberthemen / Jura / Verwaltungsrecht AT / Öffentliches Recht
45
Öffentliches Recht: Lektion 35

Verfahren vor dem BVerG: Verfassungsbeschwerde
VI. Subsidiarität
Was besagt der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde?
Welche Probleme stellen sich?
VI. Subsidiarität:
1) Definition: Neben Rechtswegserschöpfung müssen auch alle weiteren Möglichkeiten ausgeschöpft sein, um Grundrechtsverletzung zu verhindern (BVerG). Zweck: Entlastung des BVerG (dieses dient primär dem Verfassungsschutz).
2) Beispiele
a) Bei offensichtlich letztinstanzlichen Fehler: Gegenvorstellung
b) Nachträgliches rechtliches Gehör: ZB § 33a StPO, § 321 a ZPO
c) (P) Gesetze: Grds muss Indizkontrolle von Fachgerichten oder negative Feststellungsklage (§ 43 I VwGO) durchgeführt werden. Ausnahme: Unzumutbarkeit (zB kann es A nicht zugemutet werden eine Straftat zu begehen, um eine Indizkontrolle bzgl einer Verfahrensvorschrift zu erreichen).
d) (P) Vorläufiger Rechtsschutz: Nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft, wenn das Hauptsachverfahren ausreichenden und zumutbaren Schutz bietet. Ausnahmen:
aa) Hauptverfahren kann GR-Verletzung nicht mehr aufheben;
bb) Keine andere Entscheidung ist in der Hauptsache zu erwarten;
cc) Die GR-Verletzung ist durch Rechtsschutzverfahren erfolgt.
Neuer Kommentar
Karteninfo:
Autor: Bötel
Oberthema: Jura
Thema: Verwaltungsrecht AT
Veröffentlicht: 18.05.2010

Abbrechen
E-Mail

Passwort

Login    

Passwort vergessen?
Deutsch  English