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Alle Oberthemen / Jura / Gesellschaftsrecht / Gesellschaftsrecht
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Ist darin die Gründung einer OHG zu sehen,wenn Erben einvernehmlich das Handelsgewerbe des Erblassers unter Beibehaltung der bisherigen Firma fortführen?
->konkludenter G-Vertrag,wenn konkreter Anhaltspunkt?
evtl.einvernehml.Fortführung ein solcher Anhaltspunkt?

e.A.:(+)Erbengemeinschaft entspricht nicht Bedürfnissen des Handelsverkehrs,vgl.§§ 2038 ff BGB

a.A.:(-),§§ 2038 II,745 BGB ermöglichen Fortführung des HG;§ 27 HGB erlaubt Fortführung des Handelsgeschäfts durch Erbengemeinschaft;kein Rechtsformzwang z.Umwandlung der Erbengemeinschaft in HG
=>überzeugendere Ansicht

=>OHG (-)
Tags: OHG:Gründung
Quelle: Hemmer-Fallbuch,S.54 ff (Fall 1)
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Autor: Caro666
Oberthema: Jura
Thema: Gesellschaftsrecht
Schule / Uni: Uni Köln
Ort: Köln
Veröffentlicht: 29.03.2010

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