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Grundsätze der Kostenartenrechnung
Es ist sicherzustellne, dass die Kosten exakt, vollständig, einheitlich und mit ökonomisch vertretbaren Aufwand erfass und weiterverrechnet werden können

Folgende drei Grundsätze sind streng zu beachten
1. eindeutigkeit und Überschneidungsfreiheit
2. Vollständigkeit
3. Einheitlichkeit

Alle Kostenarten müssen klar definiert sein
Es muß jederzeit gewährleistet sien, dass die einzelnen Kosten eindeutig nur einer Kostenart zugeordnet werden können

Die kostenartengliederunf darf keine Lücken aufweisen
alle Kosten müssen in der Gliederung der Kostenarten zu systematisieren sein
Aus Gründen der Vergleichnarkeit der Ergebnisse ist es fundamental, dass die gleichen Kostengüter auch in jeder Abrechnungsperioden den gleichen kostenarten zugerechnet werden
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Karteninfo:
Autor: Annimie
Oberthema: BWL
Thema: Rechnungswesen
Veröffentlicht: 23.05.2010

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