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Alle Oberthemen / Jura / Strafrecht / StPO - Revision
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Prüfungsschema Zulässigkeit d. Revision mit wesentlichen Problempunkten?
A. Zulässigkeit

I.   Statthaftigkeit, § 333, ggf § 335
     Besonderheit: § 335 III 1, ggf Revision als Berufung zu
     behandeln, beachte S. 2 Begründung!
     P: Annahmebedürftigkeit d. Revision wenn Berufung annahme-
     bedürfig, § 313? str.
     e.A. (-) Gesetzgeber wollte mit Annahmeberufung nicht
                  Revision beschränken
     a.A. (+) Sonst Einflussnahmemöglkt. d. Rechtsmittelgegners

II.  Anfechtungsberechtigte, §§ 296 ff., 390, 401
     - Beschuldigter
     - Verteidiger
     - gesetzlicher Vertreter
     - Staatsanwaltschaft
     - Nebenkläger
     - Privatkläger

III.  Beschwer
      = jede nachteilige Entscheidung/allein aus Urteilsformel
      Staatsanwaltschaft stets, Nebenkläger gerade in Stellung als  
      Nebenkläger

IV. Kein Rechtsmittelverzicht, § 302
      Beachte: bei Urteilsabsprache über § 35 a hinaus qualifizierte
      Belehrung erforderlich!

V.  Form/Frist, § 341, Begründung § 345
      P. Schriftformerfordernis bei Revisionseinlegung zu Protokoll
      nach Hauptverhandlung nicht eingehalten? Schadet nicht,
      Protokollierung genügt nach überwiegender Ansicht!
      P. Aufnahme muss aber zu Protokoll der Geschäftsstelle
      erfolgen? Grds. Rechtspfleger zuständig, § 24 I Nr. 1 lit b
      RPflG. HVProtokoll wird vom Vorsitzenden u. Urkundsbeamten
      d. GS geführt, 271 I 1. ABER § 8 I RPflG!
      P. ggf. Wiedereinsetzung, §§ 44 ff.



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Karteninfo:
Autor: Jenny
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht
Veröffentlicht: 22.03.2010

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