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Alle Oberthemen / Jura / Öffentliches Recht / ÖR
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Klagefrist
- § 74 I 1 VwGO = 1 Monat nach Widerspruch
oder 1 Monat nach VA Bekanntgabe (bei Entbehrlichkeit des Widerspruchs)

- Frist ist nach Ort des Gerichts zu bestimmen

- fehlerhafte Rechtshilfebelehrung = § 58 UU VwGO = 1 Jahr

- Problem des unzuständigen Gerichts
falsch addressiert = keine Rechtshängigkeit = Frist (-)
falsch gedachtes Gericht = Verweisung = Rechtshängigkeit = Frist (+)
Tags: Verwaltungsprozessrecht
Quelle:
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Karteninfo:
Autor: Moon84
Oberthema: Jura
Thema: Öffentliches Recht
Veröffentlicht: 14.05.2010

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