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Alle Oberthemen / Jura / Zivilrecht / ZR
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Grundstück im Rechtssinne
- Räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche
- Wird im Grundbuch als Grundstück unter einer Nummer (auch mehrere Grundstücke) geführt

Teil des Grundstücks
- Erdoberfläche
- Erdkörper unter dem Grundstück
- Luftraum
vgl. 905 S. 1

- Gebäude und Erzeugnisse
vgl. 93 ff.

- verbundene Rechte
vgl. § 96

Tags: Sachenrecht
Quelle:
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Karteninfo:
Autor: Moon84
Oberthema: Jura
Thema: Zivilrecht
Veröffentlicht: 14.05.2010

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