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Ist ein gutgläubiger Ersterwerb eines gesetzlichen Pfandrechtes möglich?
T.d.L.: § 1207 BGB analog, Gutgläubiger Erwerb gem. §§ 932, 935 BGB analog möglich
Rechtsschein der Übergabe = Berechtigung des Auftraggebers
Systematik: § 366 III HGB

Rsp.: (-)
Wortlaut "entstanden" § 1207 BGB
Telos: Verkehrsschutzinteresse nur bei rechtsgeschäftlichem Pfandrecht, kein Analogiebedürfnis wg. § 1000 BGB

BEACHTE: bei besitzlosem Pfandrecht fehlt es an einem Rechtsscheinträger
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Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Sachenrecht
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010

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