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Sacheigenschaft von abgetrennten Körperteilen und Leichen (§ 242 StGB)

- nach h.M. ist die menschliche Leiche als Rückstand der Persönlichkeit und nicht als Sache anzusehen. Darüber hinaus wird die Eigentumsfähigkeit verneint (anders bei sog. Moor- und Anatomieleichen)

- bei abgetrennten oder künstlichen Körperteilen bejaht die h.M. die Sachqualität, da das einzelne Organ oder Körperteil kein Träger der Menschenwürde mehr sei. Umstritten ist, ob das auch dann gilt, wenn der Körperbestandteil nach dem Willen des Rechtsgutsträgers wieder dem Körper zugführt werden soll (z.B. Blut). In Übereinstimmung mit der zivilrechtlichen Rechtsprechung wird dieser Bestnadteil teilweise als funktionale Einheit mit dem Körper und nicht als Sache angesehen

- umstritten ist die Eigentumsfähigkeit bei künstlichen, fest implantierten medizinischen Hilfsmitteln. Nach e.A. sollen sog. Supportiv-Implantate, die den Körper in seiner Funktion unterstützten, genauso wie nur lose mit dem Körper verbundene Gegenstände behandelt werden. Die h.M. behandelt alle Implantate wie natürliche Teile des menschlichen Körpers, da sie das rechtliche Schicksal des Körpers teilen
Tags: Sacheigenschaft von Körperteilen
Quelle: juriq
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Karteninfo:
Autor: champarova
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht BT
Schule / Uni: FU
Ort: Berlin
Veröffentlicht: 02.04.2010

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