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Arbeitsschutzrecht
Besonderer Kündigungsschutz
Betriebsratsmitglieder sowie Jugend- & Auszubildendenvertreter- während der Amtszeit und ein Jahr danach

werdende Mütter bzw. Mütter
- während der Schwangerschaft (AG muss Kenntnis davon haben
  bzw. 2 Wochen nach der kündigung Kenntnis davon erlangen
- während einer Frist von 4 Monaten nach der entbindung
- während der Elternzeit (maximal 3 Jahre)

Auszubildende
- während der Ausbildung (nach der Probezeit)

Wehr- und Zivildienstleistende
- während des Grundwehr- bzw. Zivildienstes und während der
  Wehrübung

Schwerbehinderte (mind. 50 % Erwerbsminderung)
- Die Kündigungsfrist beträgt mindestens 4 Wochen. Die Kündigung  ist nur mit behördlicher Zustimmung möglich.
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Karteninfo:
Autor: zara
Oberthema: Berufsausbildung
Thema: BWL
Schule / Uni: Paul-Julius-Reuter Berufskolleg
Ort: Aachen
Veröffentlicht: 26.04.2010

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