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Alle Oberthemen / Jura / Strafrecht BT / StrafR Vermögensdelikte
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(P) kein Bruch gem. § 242 StGB, d.h. bedingtes Einverständnis der Wegnahme bei Automaten?
Wille des Gewahrsamsinhabers (-)

Liegt eine mechanische Kontrolle vor? Wie muss sich die Bedingung manifestieren? Muss sie äußerlich zu Tage treten?
h.M. nur im Automaten verkörperte Bedingungen
Voraussetzung: ordnungsgemäße Bedienung + Funktionsfähigkeit
m.M. nur Bedingungen, deren Erfüllung äußerlich sichtbar ist

Allgemein ankerkannt aber:
nicht ordnungsgemäße Bedienung: kein Einverständnis, da beachtliche Bedingung missachtet
Zahlungsunwilligkeit / -fähigkeit: Einverständnis, da unbeachtliche Bedingung missachtet
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Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht BT
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 11.02.2010

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