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Alle Oberthemen / Usul al Fiqh / Teil 2 & 3 / Usul al Fiqh 2&3
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4. Bringe mindestens je ein Argument aus Quran und Sunna, die die Legitimität von Analogieschluss festigen.


-Die Aussage Allahs „Wiederbeleben wird sie Derjenige, Der sie zum ersten Mal erschaffen hat“ (36:79) als Antwort auf jemanden, der fragte: „Wer wird denn die Knochen wiederbeleben, wenn sie schon verwest sind?

Allah macht hier selber qiyas.

-In einer ganzen Anzahl von Koranversen ist zusätzlich zur rechtlichen Bestimmung auch der Grund für diese Bestimmung  erwähnt. Damit zeigt Allah, dass hinter den rechtlichen Bestimmungen die Herbeiführung von Vorteilen für die Menschen steht und dass diese Vorteile-in den genannten Fällen-an erkennbare Ursachen für die betreffenden Bestimmungen geknüpft sind.

Bsp:

die Bestimmung Allahs bzgl. der monatl. Regelblutung der Frauen:

„Sprich: Das ist Schaden bringend, so haltet euch fern von Frauen während der monatlichen Regelblutung, und geht nicht ein zu ihnen.(2:222)

die Aussage Allahs bzgl. der Erlaubnis von Tajammum (rituelle Reinigung mit erde anstatt mit Wasser) unter gewissen Umständen: „Allah will euch nicht in Schwierigkeiten bringen, sondern Er will euch nur reinigen...“(5:6)

Die wichtigsten Argumente aus der Sunna:

-Es ist sahih überliefert, dass der Prophet sas oft selbst in Sachverhalten, die anstanden und über die ihm keine Offenbarung zukam, durch Qiyas Bestimmungen erließ, die dann bindend für alle Muslime waren-falls er in einem solchen Fall einen unkorrekten Qiyas machte, wurde er von Allah durch Offenbarung korrigiert.

-Ebenso wie im Koran gibt es in der Sunna Bestimmungen, wo der Prophet sas eine Begründung für diese Bestimmung nachschiebt.

-Die Prophetengefährten pflegten Idschtihat zu machen in Fällen wo es keinen Offenbarungstext gab und führten durch Analogieschluss diese unbekannten Sachverhalte auf Sachverhalte zurück, wo es Offenbarungstexte gab.

Bsp:


Sie wählten Abu Bakr zum Kalifen mit einem Argument, in dem sie einen Qiyas machen zw. Dem Kalifanamt (dh dem Imam für das Gebet. Denn der Prophet sas bestimmte kurz vor seinem Tod, als er krank war, Abu Bakr zum Imam, der das Gebet führen sollte. Und so sagten die Prophetengefährten: „Der Prophet war zufrieden damit, ihn für uns in der Religion (als Führer aufzustellen), sollen wir dann nicht damit zufrieden sein, dass er (unser Führer) für unsere irdischen Angelegenheiten ist?“

-Der Prophet saw hat es nicht verboten oder schlecht geheißen , wenn die Prophetengefährten selbst durch Qijas ein Problem zu lösen versuchen, wenn sie nicht beim Propheten sas waren und sie einer Situation begegneten, wo sie keine entsprechende Stelle aus dem Koran oder Aussage des Propheten sas. kannten.
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Karteninfo:
Autor: CoboCards-User
Oberthema: Usul al Fiqh
Thema: Teil 2 & 3
Schule / Uni: Dafk
Veröffentlicht: 21.08.2017

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