CoboCards App FAQ & Wünsche Feedback
Sprache: Deutsch Sprache
Kostenlos registrieren  Login

Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!

Alle Oberthemen / Jura / Strafrecht AT / Strafrecht AT
73
"Freiwilligkeit" des Rücktritts

- in der Literatur wird teilweise zur Voraussetzung gemacht, dass der Täter wieder zur Rechtsordnung, d.h. zur Achtung der rechtlichen Verbote und Gebote zurückgefunden hat und sich damit als ungefährlich erwiesen hat (also nicht bei abwägender Verbrechervernunft)

- nach der h.M. und der Rspr. handelt derjenige freiwillig, wer die weitere Tatbegehung aufgrundautonomer Motive aufgibt. Der Täter muss "Herr seiner Entschlüsse" sein und in freier Selbstbestimmung die Tat aufgegeben haben . Unerheblich ist, ob das Rücktrittsmotiv sittlich billigenswert ist, oder nicht. Heteronome MOtive liegen z.B. vor, wenn nachträglich eine Situation eingetreten ist, die die Durchführung der Tat zwar nicht ausschließt, die der Täter vernünftigerweise aber nicht auf sich nehmen möchte (z.B. eine Polizeikontrolle o.ä.), oder auch andere innere Hemmungen 
Tags: Freiwilligkeit
Quelle: juriq
Neuer Kommentar
Karteninfo:
Autor: champarova
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht AT
Schule / Uni: FU
Ort: Berlin
Veröffentlicht: 02.04.2010

Abbrechen
E-Mail

Passwort

Login    

Passwort vergessen?
Deutsch  English