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Täterbefragung
Bei der Täterbefragung wird der Proband einer Zufallsstichprobe annonym gefragt, ob er selbst (in einem bestimmten Zeitraum; Gedächtnisproblematik) ein nicht entdecktes Delikt verübt hat; oft werden auch alle Personen einer bestimmten (mitteilungsbrereiten) Gruppe (Bequemlichkeitsprobe) befragt: Schüler einer Klasse oder Studierende einer Vorlesung, Lehrlinge, Soldaten.

Vorbehlte gegenüber der Täterbefragung:
Oft erzählen diejenigen nicht von den von ihnen begangenen Taten, weil sie vielleicht Angst haben, dass ihre Straftaten entdeckt werden. Insbesonder bei schweren Delikten.
Andererseits gibt es Fälle in denen der Befragte jede Woche Straftaten begeht. Aus seiner subjektiven Sicht wird es was normales und dies führt zu einer Bagatellisierung. Er erzählt dann nur noch von den spektakulären Fällen.
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Karteninfo:
Autor: JuraStudi
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht
Veröffentlicht: 03.03.2010

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