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Alle Oberthemen / Jura / Strafrecht / StR
145
Absatzhilfe des Hehlers; es kommt aber nicht zum erfolgreichen Absatz
BGH - Erfolgstendenz
- Vollendung von 259 ist auch ohne Absatz möglich
- ausreichend ist die Entfaltung einer dem Absatz bezweckenden Tätigkeit unbeachtlich ob der Erfolg eintritt

hL - Erfolgstheorie
Absatz muss erfolgen
Def. Absatzhilfe = unselbstständiges Unterstützen d Absatzvorgangs (Übertragung d Verfügungsgewalt auf Dritten/Perpetuierung der Besitzentziehung) im Einvernehmen und im Interesse des Vorbesitzers
=> wenn Absatzvorgang fehlt kann auch keine Absatzhilfe geleistet werden

Arg. hL
- Absatz helfen = Absatz muss erfolgen
- Sinn und Zweck von 259 ist Perpetuierungsbestrafung=Absatz muss erfolgen
- Strafbarkeitslücke existiert nicht, Versuchsstrafbarkeit bleibt bestehen
Tags: Absatzhilfe, Hehlerei, Meinungsstreit
Quelle:
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Karteninfo:
Autor: Moon84
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht
Veröffentlicht: 14.05.2010

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